Auf Bundesebene werden drei Gewalten unterschieden: Legislative (National- und Ständerat), Exekutive (Bundesrat) und Judikative (Bundesgericht) Die Kantone teilen die Staatsgewalt ebenfalls unter Legislative (Kanton Zürich: Kantonsrat), Exekutive (Kanton Zürich: Regierungsrat) und Judikative (Kanton Zürich: Obergericht) auf. Montesquieu: Gewaltenteilung JUDIKATIVE Legislative Exekutive – Legislative – Judikative. Legislative Judikative Legislative Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt, die nach der Lehre von der Gewaltenteilung neben der Exekutive und der Judikative einen Teil der Staatsgewalt bildet. Gewaltenverschränkung | Politik für Kinder, einfach erklärt ...
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